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Soziale und kommunale Infrastruktur sichern & ausbauen

Hier finden Sie unsere Ideen zum Handlungsfeld „Soziale und kommunale Infrastruktur sichern und ausbauen“.
Mit Hilfe des Kommentarfeldes unten können Sie Ideen und Handlungsempfehlungen kommentieren, uns Ihre Vorschläge unterbreiten oder ganz neue Instrumente vorschlagen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

C 1 / Sicherung der ärztlichen Versorgung

Artikel C1

Sicherung der ärztlichen Versorgung

Eine gute ärztliche Versorgung ist für die Bevölkerung entscheidend. Trotz der zunehmenden Schließung von Krankenhausstandorten darf der Ländliche Raum nicht zurückfallen. Neue Konzepte für Gesundheitszentren, in denen sich niedergelassene Allgemeinärzte und Fachärzte ebenso finden, wie andere Gesundheitsdienstleister, etwa Krankengymnasten, Apotheken, oder Sanitätshäuser, könnten aus der Schwäche eine Stärke der Dörfer und Städte des Ländlichen Raumes machen. 

Anreize der Kassen für niedergelassene Ärzte und die Aufgabe von Beschränkungen, wie etwa des Verbotes von Arztfilialen könnten einen weiteren Beitrag zur ärztlichen Versorgung im Ländlichen Raum leisten.

 
 

C 2 / Verbesserung von Abrechnungsmöglichkeiten

Artikel C2

Verbesserung von Abrechnungsmöglichkeiten für Bildschirmdiagnosen

Die Diagnosenstellung über Internet und bildgebende Verfahren wird ein wichtiges Element der ärztlichen Versorgung auf dem Land. Nach der geltenden Gebührenordnung sind diese Leistungen noch nicht abrechnungsfähig.
 
 

C 3 / Konzepte zur Gesundheitsversorgung

Artikel C3

Konzepte zur Gesundheitsversorgung

Unter dem Motto "Gesundes und lebendiges Amtzell 2038" entwickelt die Gemeinde Amtzell gemeinsam mit der Hochschule Ravensburg-Weingarten und der Stiftung Liebenau ein Konzept zur Gesundheitsversorgung ihrer Bürger für die nächsten 25 Jahre. Das Projekt soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen und Anreize schaffen, den Beruf des Landarztes auch für Nachwuchskräfte attraktiv zu halten. Darüber hinaus soll eine Plattform entstehen, um das Gesundheitssystem regionaler und flexibler zu gestalten und einen strukturierten Dialog zur Vernetzung aller im Gesundheitswesen Beteiligten in einer Region zu ermöglichen. Ausgangspunkt des Vorhabens waren die Ergebnisse einer Bürgerbefragung 60 plus, wonach sich viele Amtzeller ein möglichst langes Leben in häuslicher Umgebung wünschen, was ein entsprechendes medizinisches und pflegerisches Angebot voraussetzt.

 
 

C 4 / Regiopraxis

Artikel C4

Regiopraxis

Einen interessanten Weg, dem Ärztemangel im Ländlichen Raum zu begegnen, sind Landärzte in Baiersbronn mit der Gründung einer Regiopraxis gegangen. In dem hausärztlichen Versorgungszentrum haben sich zwei ansässige Arztpraxen mit drei Allgemeinmedizinern zu einer Praxisgemeinschaft zusammengeschlossen. Die Vorteile: Die Praxen bleiben finanziell unabhängig, nutzen aber gemeinsam Räume und haben gemeinsames Personal. Zudem sollen junge Assistenzärzte im Fach Allgemeinmedizin weitergebildet werden. Auch in Bad Schussenried gibt es eine Regiopraxis (siehe Link).

C 5 / Regionale Schulentwicklungsplanung

Artikel C5

Regionale Schulentwicklungsplanung

Die bei den Regierungspräsidien und den Schulämtern angesiedelte Schulentwicklungsplanung muss dem Anspruch gerecht werden, die Entwicklungschancen des ländlichen Raumes und seiner Menschen nicht nur zu wahren, sondern zu stärken. Dazu gehört ein wohnortnahes Angebot von allgemeinbildenden Schulen aller Bildungsstufen und vor allem der Erhalt der Grundschule. Ohne Schule verliert ein Ort seine Identität.

EULE:
Das EU-Leuchtturmprojekt zur innovativen Kommunalentwicklung ist Bestandteil des EU-Strukturförderprogramms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) in Baden-Württemberg 2007-2013. 

 
 

C 6 / Sicherung der Schulstandorte

Artikel C6

Sicherung der Schulstandorte

Sicherung der Schulstandorte, Schulgemeinden nach Schweizer Vorbild

Im Schweizer Kanton Thurgau sind die Träger der Primarschulen, also der Grundschulen, die Schulgemeinden. Sie sind eine eigenständige rechtliche Körperschaft, die aus mehreren politischen Gemeinden besteht und die das Recht hat, eigene Steuern zu erheben, die gänzlich in die Finanzierung der Schulen fließen. Den größten Anteil an der Finanzierung haben jedoch die Kantonsbeiträge, die in ihrer Höhe von der Finanzkraft der jeweiligen Schulgemeinde abhängen. Die Lehrkräfte sind Angestellte der Schulgemeinde. Die Aufsicht und die Gleichartigkeit der Ansprüche und Lerninhalte sichert der Kanton als Aufsichtsbehörde. Gleichwohl verbleiben den Schulgemeinde Freiräume, um eigene Impulse zu setzen. Durch das System der Schulgemeinden kann die Trägerschaft von Schulen auf mehrere Schultern verteilt und die Eigenverantwortlichkeit dem Gedanken der Subsidiarität folgend vor Ort gestärkt werden. Durch die Zuständigkeit der Schulgemeinden für Personal und Sachmittel und durch die Direktfinanzierungselemente wächst nicht nur die Identifikation der Bevölkerung mit den Schulen, es erhöht sich auch der Spielraum für die Gemeinden des Ländlichen Raums, etwa durch kommunale Prioritätensetzungen, Grundschulstandorte zu sichern.

 
 

C 7 / Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit

Artikel C7

Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit

Die demographische Entwicklung führt zu einer Rentabilitätskrise für öffentliche Einrichtungen. Um für die Bürger ein reichhaltiges Angebot an öffentlicher Infrastruktur bereithalten zu können, schließen sich Gemeinden in Entwicklungsvereinen oder Zweckverbänden zusammen und teilen sich die Aufgaben und Lasten. Im Zweckverband oder im Vereinsgebiet gibt es alle Angebote, aber nicht mehr alle in jeder Gemeinde. Beispiel: Gemeinsame Gemeindekasse, Ämter, Schwimmbäder, Turnhallen, Kulturgebäude, Stadtwerke.
 
 

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